Tvöd bäderbetriebe

Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 16.2 Abschn. III: Beschäftigte in Bäderbetrieben

Nach der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gelten für die Eingruppierung in Bäderbetrieben spezielle Tätigkeitsmerkmale. Diese Regeln sind z.B. für . Forum Öffentlicher Dienst. Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Übersicht Hilfe Suche Einloggen Registrieren. Send this topic Drucken. Seiten: 1 Nach unten. Autor Thema: Eingruppierung Meister für Bäderbetriebe Read times. Moin, Ich werde nicht schlau aus den Eingruppierungen für Meister für Bäderbetriebe als Betriebsleiter. Was ist der Unterschied zwischen 9a und 9b.




Eingruppierung in Schwimmbädern nach dem TVöD

Beschäftigte in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbetriebe, durch ausdrückliche Anordnung ständig übertragen ist. (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine . PDF-SERVICE nur 15 Euro. Fachangestellte für Bäderbetriebe sowie geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe als Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter, denen die Aufsicht über mindestens 18 Beschäftigte, davon mindestens fünf Fachangestellte für Bäderbetriebe bzw. Beschäftigte in der Tätigkeit von Fach-angestellten für Bäderbetriebe, durch ausdrückliche Anordnung ständig über-tragen ist. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe als Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter, denen die Aufsicht über mindestens zehn Beschäftigte, davon mindestens drei Fachangestellte für Bäderbetriebe bzw. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen oder Vertreter der in Fallgruppe 1 eingruppierten Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter be-stellt sind. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe mit entsprechender Tä-tigkeit. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, denen als Schichtführerinnen oder Schichtführer die Aufsicht über mindestens vier Beschäftigte oder über mindestens zwei Fachangestellte für Bäderbe-triebe bzw. Beschäftigte in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbe-triebe durch ausdrückliche Anordnung ständig übertragen ist.

TVöD Bund - Entgeltordnung

Fachangestellte für Bäderbetriebe sind jetzt von EG 5 bis EG 8 statt von EG 3 bis EG 6 und geprüfte Meister von EG 8 bis EG 9b statt von EG 5 bis EG 9a eingruppiert. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe als Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter, denen die Aufsicht über mindestens 18 Beschäftigte, davon mindestens fünf Fachangestellte für Bäderbetriebe bzw. Beschäftigte in der Tätigkeit von Fachangestellten für Bäderbetriebe, durch ausdrückliche Anordnung ständig übertragen ist. Hierzu Protokollerklärungen Nrn. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe als Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter, denen die Aufsicht über mindestens zehn Beschäftigte, davon mindestens drei Fachangestellte für Bäderbetriebe bzw. Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen oder Vertreter der in Fallgruppe 1 eingruppierten Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter bestellt sind. Hierzu Protokollerklärung Nr. Mitwirkung bei der Erstellung der Dienstpläne, Prüfung der Stundennachweise, Bearbeitung von Urlaubs- und Krankheitsfällen, Aufsicht über das Verwaltungs- und das betriebstechnische Personal. TVöD Bund Archiv. TVöD Bund - Entgeltordnung Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen Fachangestellte für Bäderbetriebe sowie geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe Blättern: zurück Übersicht weiter Entgeltgruppe 9a 1. Entgeltgruppe 6 Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, denen als Schichtführerinnen oder Schichtführer die Aufsicht über mindestens vier Beschäftigte oder über mindestens zwei Fachangestellte für Bäderbetriebe bzw.

Entgeltgruppe 9b (Anlage A zum TVöD) Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und den Anforderungen der Protokollerklärung Nr. 7 entsprechender Tätigkeit sowie sonstige . Die Tätigkeitsmerkmale werden an die neuen Aus- und Fortbildungsgänge angepasst und die aktualisierten Berufsbezeichnungen aufgenommen. Die Bezeichnung "Schwimmmeistergehilfen" und die Bezeichnung "Geprüfte Schwimmmeister" wird durch die Bezeichnung "Fachangestellte für Bäderbetriebe" ersetzt. Zugleich wird das Eingruppierungsniveau angehoben. Fachangestellte für Bäderbetriebe sind jetzt von EG 5 bis EG 8 statt von EG 3 bis EG 6 und geprüfte Meister von EG 8 bis EG 9b statt von EG 5 bis EG 9a eingruppiert. Von der Entgeltgruppe 3 werden Beschäftigte erfasst, die lediglich die Wasseraufsicht, nicht aber auch weitere Aufgaben von Fachangestellten für Bäderbetriebe, wie z. Von der Entgeltgruppe 4 werden die Beschäftigten erfasst, die die Aufgaben von Fachangestellten für Bäderbetriebe mit Abschlussprüfung auszuüben haben, aber nicht über diese Abschlussprüfung verfügen. Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr? Jetzt kostenlos 4 Wochen testen.



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