Eingruppierung ohne ausbildung
Wie ist nun ein Beschäftigter einzugruppieren, der zwar die geforderte Tätigkeit ausübt, jedoch die staatliche Anerkennung noch nicht erlangt hat und auch nicht die weiteren strengen Anforderungen der "sonstigen Beschäftigten" erfüllt? Er wird gem. § 12 Abs. 2 TV EntgO Bund . Forum Öffentlicher Dienst. Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Übersicht Hilfe Suche Einloggen Registrieren. Send this topic Drucken. Seiten: 1 Nach unten. Autor Thema: Eingruppierung TV-L ohne Ausbildung Read times. Guten Tag. Ich habe eine Frage bezüglich meiner Eingruppierung für eine neue Arbeitsstelle. Die Stelle wäre eine Medizinisch-technische Assistentin in TV-L EG 9a.
Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen im TVöD
ich bin 42 Jahre alt und seit mittlerweile 4 Jahren arbeite ich in der IT-Abteilung unserer öffentlichen Verwaltung. Angestellt bin ich offiziell als Servicekraft im EDV-Bereich – . Registrieren Login Frage stellen Registrieren Anmelden Hallo, Gast! NEUES Thema schreiben. Eingruppierung Bezügerechner ohne Verwaltungsausbildung. GAST1 Einsteiger. Beiträge: 6 Themen: 2 Registriert seit: Dec Hallo zusammen, kann man auch ohne Verwaltungsausbildung in die EG 9a TVöD eingruppiert werden? Die Tätigkeitsmerkmale "Bezügerechner in der 9a" werden auch so in der Praxis umgesetzt. Eine normale Büroausbildung und eine Weiterbildung im Bereich Personal liegt vor. Nur keine Verwaltungsausbildung und auch kein AL1, 2. Zitieren Multi-Zitat.
Registrieren Login Frage stellen Registrieren Anmelden Hallo, Gast! | |
Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen im TVöD | Forum Öffentlicher Dienst. |
Das Vorliegen eines Bachelor- oder gar Masterabschlusses ist nicht erforderlich. |
Die Folge aus Nr. 2 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung tritt nur ein, wenn die Vor- oder Ausbildung in einem Tätigkeitsmerkmal bestimmt ist. Das ist die Anforderung . Registrieren Login Frage stellen Registrieren Anmelden Hallo, Gast! Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen im TVöD In der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen TVöD VKA werden die grundsätzlichen Regelungen zur Eingruppierung beschrieben: 1. Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale Für Beschäftigte, deren Tätigkeit in einem speziellen Tätigkeitsmerkmal aufgeführt ist, gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale Teil A Abschnitt I weder in der Entgeltgruppe, in der sie aufgeführt sind, noch in einer höheren Entgeltgruppe. Für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie für sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13 bis 15 Teil A Abschnitt I Ziffer 4 , es sei denn, dass ihre Tätigkeit in einem speziellen Tätigkeitsmerkmal aufgeführt ist. Protokollerklärung zu Nr. Protokollerklärung zu Satz 5: Das Akkreditierungserfordernis ist bis zum Dezember ausgesetzt. Protokollerklärung zu Satz 3 und 4: Das Akkreditierungserfordernis ist bis zum Protokollerklärung zu Absatz 1: Die Tarifverträge auf der Landesebene im Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbands Nordrhein-Westfalen und des Kommunalen Arbeitgeberverbands Rheinland-Pfalz bleiben bestehen.
In Tätigkeiten die der Ausbildungs- und Prüfungspflicht unterliegen steht sie einer höheren Eingruppierung entgegen (aber es würde Anspruch auf Zulage bestehen). in . .
- 📋
- 📋Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen im TVöD
- 📋
- 📋
Ich habe eine Frage bezüglich meiner Eingruppierung für eine neue Arbeitsstelle. Die Stelle wäre eine Medizinisch-technische Assistentin in TV-L EG 9a. Ich selbst habe einen . .
ℹAlles Wichtige im Überblick Eingruppierung nach stellenwechsel: Sofern Dir nunmehr eine Tätigkeit übertragen werden würde, die zur Eingruppierung in die E9a führte, der Eingruppierung aber die bislang fehlende Erfüllung der .
ℹWeitere Informationen Entgeltgruppe 9c tvöd ohne studium: Wie hoch das Gehalt der Angestellten im öffentlichen Dienst der Kommunen ist, regelt der TVöD – der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (VKA). In Kombination mit der .